Wolfsbach
Wolfsbach / Niederösterreich
Anlagen A und B
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Freitag, 09. April 2021 |
Richterbesprechung und Gruppeneinteilung |
18:30 Uhr im Suchenlokal
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Züchterstammtisch |
20:00 Uhr |
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Samstag, 10. April 2021 |
Prüfungsbeginn |
08:00 Uhr |
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Formbewertung |
ab ca. 13:00 Uhr beim Suchenlokal |
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Preisverteilung |
im Anschluss an die Prüfung ca. 18:00 Uhr im Suchenlokal |
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Prüfungsleiter
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Mf. Ofö. Ing. Erich Kauderer 0043 / 664 / 5457966 |
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Suchenlokal: |
Gasthaus Susanne Zatl A-3354 Wolfsbach Vitusstr. 1 |
Nennschluss für beide Prüfungen 12. März 2021
Nennungen per Post oder per e-mail an
Marcel Tauber
A-3932 Kirchberg am Walde
Hollenstein 76
marcel.tauber.
Die Anzahl der zu dieser Prüfung zugelassenen Hunde wird mit 30 (dreißig) begrenzt, es entscheidet grundsätzlich die Reihenfolge der Anmeldung.
Bei einer größeren Anzahl von Nennungen findet eine zweite Prüfung am 17. April 2021 in Lichtenwörth / NÖ statt.
Jede/r Hundeführer/in erhält eine Verständigung über die Annahme zur Prüfung, jene Hunde, die über die Höchstzahl 30 hinaus gemeldet werden, werden zur zweiten Prüfung in Lichtenwörth umgeleitet, eine gesonderte Nennung ist nicht erforderlich.
Suchenlokal u. Quartierbestellung:
Gasthaus Susanne Zatl
A-3354 Wolfsbach
Tel. +43 7477 8276 oder +43 664 9353044
Mögliche Ausweichquartiere in Wolfsbach sind:
Pfaffeneder Adolf: Tel.: +43 7477 8411
Derndl Josef: Tel.: +43 7477 8302
www.cookandcatering.at
Sollten selbst diese Quartiere ausgebucht sein, hilft Ihnen gerne Frau Susanne Zatl vom Gasthof Zatl weiter.
Lichtenwörth
Lichtenwörth / Niederösterreich
Anlagen A und B
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Richterbesprechung: |
Freitag, 16. April 2021 um 19:30 Uhr im Gasthof Halbwax |
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Prüfungsbeginn: |
Samstag, 17. April 2021, 08:30 Uhr |
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Preisverteilung: |
im Anschluss an die Prüfung im Suchenlokal |
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Prüfungsleiter:
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Christian Kiefer Tel. 0676 / 3720233
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Suchenlokal:
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Gasthof Halbwax 2493 Lichtenwörth Hauptplatz 2 Tel. 02622-75277 |
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Quartierbestellungen bitte bei Christian Kiefer.
allgemeine Bestimmungen
Für alle Prüfungen gilt:
Zugelassen zur Prüfung werden nur Hunde mit einer ÖHZB-NR.
Die Nennung ist nur mit eingezahlter Prüfungsgebühr gültig!
Für Hunde aus österreichischer Zucht ist die Prüfungsgebühr (Nenngeld) für die erste Anlagenprüfung im Welpenpreis bereits inbegriffen!
Nenngeld: für Anlagen A u. B 40,00 €
Bankverbindung
IBAN:AT20 4213 0312 1837 0000
BIC: VBOEATWWKLA
Geprüft wird nach der derzeit gültigen PO.
Für die Anlagenprüfungen gilt eine Obergrenze von drei Prüfungsteilnahmen.
Im Zuge der Anlagen B-Prüfung wird auch eine Wasserprüfung mit Schuss abgelegt werden. Die Benotung wird mit „Ja“ bzw. „Nein“ festgelegt. Diese Noten sind für die B-Prüfung nicht prüfungsrelevant! - Weitere Details in den Hinweisen zur PO
Kranke Hunde bzw. hitzige Hündinnen dürfen am Prüfungsgelände nicht anwesend sein. Heimtierausweis mit gültiger Tollwutimpfung, Schleppwild, Flinte und Patronen sind von den Hunderführer/innen mitzubringen. Für die Wasserarbeit dürfen nur bleifreie Schrotpatronen verwendet werden.
Jede/r Hundeführer/in muss im Besitz einer gültigen Jagdkarte sein und hat diese vor Prüfungsbeginn dem Prüfungsleiter vorzulegen.
Bitte geben Sie auf allen Nennungen Ihre Telefonnummer bekannt, Missverständnisse können so leichter, und vor allem schneller behoben werden.
Achtung:
Die Nennformulare müssen vollständig ausgefüllt sein. Die erforderlichen Daten (Zuchtbuchnummern) des zu meldenden Hundes sind dem Abstammungsnachweis zu entnehmen. Die Leistungszeichen der Eltern, bzw. bei der B-Prüfung auch des zu prüfenden Hundes sind unbedingt in das Nennformular einzutragen.
Nennung zur Prüfung
Hunde, deren Eigentümer ihren ordentlichen Wohnsitz in Österreich haben, müssen im Österreichischen Hundezuchtbuch (ÖHZB) eingetragen sein und die ÖHZB-Nr. muss bei der Nennung angegeben werden.
Unvollständig ausgefüllte Nennungen werden zurückgeschickt und können nicht berücksichtigt werden!
Bei Nichterscheinen zur Prüfung gilt das Nenngeld als Reugeld.
Zugelassen sind nur Hunde mit gültigen ÖKV-Papieren, oder solche einer befreundeten Dachorganisation.
Zuseher und Gäste sind herzlich willkommen, haben jedoch den Anordnungen der Richter Folge zu leisten.