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FEHLER : Jede Abweichung von den vorgenannten Punkten muss als Fehler angesehen werden, dessen Bewertung in genauem Verhältnis zum Grad der Abweichung stehen sollte und dessen Einfluss auf die Gesundheit und das Wohlbefinden des Hundes zu beachten ist.

Z.B.:

  • Ausgeprägter Stop.
  • Zu tiefe, nicht geschlossene Lefzen.
  • Das Fehlen eines 1.Prämolaren (PM1).
  • Nicht straff anliegende Augenlider.
  • Zu enge Gehörgänge (Disposition für Ohrenzwang).
  • Tonnenbrust.
  • Hochläufig- oder Feingliedrigkeit.
  • Dünnes, schütteres oder seidiges Haar; gering behaarter Bauch; Lederenden am Behang.
  • Geringe Über- oder Untergrößen und -gewichte.

SCHWERE FEHLER :

  • Hautveränderungen (Dermatitis, Atopie).
  • Fehlende Zähne (außer Fehlen eines PM1).

AUSSCHLIESSENDE FEHLER :

  • Aggressive oder übermässig ängstliche Hunde
  • Hunde, die deutlich physische Abnormalitäten oder Verhaltensstörungen aufweisen, müssen disqualifiziert werden.
  • Wesensschwäche, Schuß- und Wildscheue.
  • Schwere Gebißfehler (Vor- oder Rückbiß, Kreuzbiß).
  • Ektropium, Entropium.
  • Schwarze Haarfarbe.

N.B.

  • Rüden müssen zwei offensichtlich normal entwickelte Hoden aufweisen, die sich vollständig im Hodensack befinden.
  • Zur Zucht sollen ausschließlich funktional und klinisch gesunde, rassetypische Hunde verwendet werden.

 


 

Quelle:

http://www.fci.be/Nomenclature/Standards/104g08-de.pdf