Bitte beachten sie folgende wichtige Ergänzungen zur PO vom 1.6.2006.
Für die Anlagenprüfungen gilt eine Obergrenze von drei Prüfungsteilnahmen.
Wir möchten ausdrücklich darauf hinweisen, dass zur Teilnahme an Prüfungen des VDWÖ die ÖJGV Rahmenbestimmungen eingehalten werden müssen. Dies bedeutet, dass Hunde, deren Eigentümer ihren ordentlichen Wohnsitz in Österreich haben, im Österreichischen Hundezuchtbuch (ÖHZB) eingetragen sein müssen und die ÖHZB-Nr. muss bei der Nennung angegeben werden.
Dazu ist die Original Ahnentafel mit Auslandsanerkennung zusammen mit dem entsprechenden ausgefüllten und unterschriebenen Formular an den Zuchtbuchführer zu senden, der die Unterlagen an den ÖKV weiterleitet.
Seit Herbst 2017 wird im Rahmen der Anlage-B-Prüfung jeweils die Schussfestigkeit am Wasser überprüft. Diese hat jedoch keine Relevanz für die Prüfungsbewertung/Preiseinstufung gem. PO
Schussfestigkeit Wasser
Für die Schussfestigkeit Wasser wird keine Note vergeben, es wird nur in schussfest /“JA“, und in nicht schussfest /“NEIN“ unterschieden.
Es wird eine erlegte Ente für den Hund sichtbar möglichst weit ins offene Wasser geworfen und der Hund zum Bringen aufgefordert. Während der Hund auf die Ente zu schwimmt, wird ein Schrotschuss in Richtung der Ente, nach Aufforderung eines Leistungsrichters, abgegeben.
Beurteilung „JA“
Schussfest ist ein Hund, der nach dem Schuss unbeeindruckt bleibt.
Beurteilung „NEIN“
Nicht schussfest ist ein Hund, der nach dem Schuss abbricht und zurückkommt.
Sollte der Hund das Wasser nicht annehmen, ist dies im Bericht zu erwähnen und die Schussfestigkeit "Wasser“ mit - zu bewerten, da kein Schuss abgegeben werden konnte.
Die Beurteilung wird ins Zeugnis unter Anmerkung eingetragen.
genehmigt vom ÖJGV am 05.05.2017
Für die Wasserarbeit dürfen nur bleifreie Schrotpatronen verwendet werden.